Jobcenter vor Ort
Seit dem 1. Januar 2012 erfüllen der Kreis Recklinghausen als zugelassener kommunaler Träger und die zehn kreisangehörigen Städte gemeinsam im Jobcenter Kreis Recklinghausen die Aufgaben des Bürgergeldes, der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II).
Zentrale Aufgaben und die strategische Steuerung des Jobcenters nimmt der Fachbereich J der Kreisverwaltung mit der Jobcenter-Leitung und den Fachdiensten wahr.
Die zehn kreisangehörigen Städte erfüllen ihre Aufgaben in den in allen zehn Städten eingerichteten Bezirksstellen. Die Städte arbeiten und entscheiden in ihrem Aufgabenbereich im eigenen Namen und mit eigenem Personal. Zu den Aufgaben der Bezirksstellen gehören unter anderem die Prüfung von Leistungsansprüchen, die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sowie die individuelle Betreuung von Leistungsberechtigten sowie ihre Aktivierung, Qualifizierung und Vermittlung in Ausbildung und Arbeit.