Das Jobcenter Kreis Recklinghausen berücksichtigt die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung von Leistungsberechtigten, soweit sie angemessen sind. Im Kreis Recklinghausen setzt sich der Bedarf zusammen aus der Bruttokaltmiete - Grundmiete und kalte Betriebskosten - sowie aus den gesondert berücksichtigten Heizkosten.
Grundmiete
Die Grenzen für die jeweils angemessenen Grundmieten werden für alle zehn kreisangehörigen Städte vom Jobcenter Kreis Recklinghausen im „Schlüssigen Konzept“ festgelegt.
Bruttokaltmiete
Die angemessene Bruttokaltmiete setzt sich zusammen aus der Haushaltsgröße, der Grundmiete und den kalten Betriebskosten nach dem jeweils aktuellen Betriebskostenspiegel des Landes NRW. Sie wird für jede kreisangehörige Stadt getrennt ermittelt. Übersteigt die tatsächliche Bruttokaltmiete den angemessenen Betrag, erfolgt eine Prüfung, ob ein Kostensenkungsverfahren eingeleitet werden muss.
Die aktuellen angemessenen Werte der Bruttokaltmiete finden Sie hier.
Heizkosten
Leistungen für die Heizung erbringt das Jobcenter Kreis Recklinghausen, soweit sie angemessen sind. Ermittelt werden die angemessenen Heizkosten unabhängig von den übrigen Bedarfen für die Unterkunft. Grundlage für die Berechnung sind die Verbrauchswerte (kWh je Quadratmeter) des aktuellen Bundesheizkostenspiegels.
Die ermittelten Grenzwerte beziehen sich auf den jeweiligen Energieträger und die angemessene Wohnungsgröße, unabhängig von der tatsächlich genutzten Wohnfläche.