Bildung und Teilhabe
Aktuelles
- Nachweis Lernförderung online einreichen
- Nachweis Ausflüge und Fahrten online einreichen
- Nachweis Schülerfahrtkosten online einreichen
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit einem geringen Einkommen werden mit dem Bildungs- und Teilhabepaket unterstützt. Mit den Leistungen werden die Zukunftschancen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsene verbessert.
Alle Informationen zu den Leistungen gibt es in einem Info-Flyer zum Bildungs- und Teilhabepaket im Kreis Recklinghausen. Der Info-Flyer steht in den folgenden Sprachen zur Verfügung. Bitte einfach die jeweilige Sprache zum Öffnen anklicken:
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:
- Ausflüge und mehrtägige Fahrten in der Schule, der Kindertagesstätte oder der Kindertagespflege,
- Schulbedarf,
- Schülerbeförderung,
- notwendige Lernförderung,
- Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung an Schulen, Kindergärten, integrativen Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege sowie
- Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Wer erhält Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, die eine der folgenden Leistungen erhalten, haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket:
- Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialgesetzbuch II) vom Jobcenter Kreis Recklinghausen
- Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung (Sozialgesetzbuch XII oder Sozialhilfe)
- Hilfen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
- Kinderzuschlag von der Familienkasse
Die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Teilhabepaket) werden nur Kindern und Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren gewährt.
Was ist zu tun, um Leistungen zu erhalten?
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe gelten grundsätzlich mit dem Antrag auf Bürgergeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II) beim Jobcenter Kreis Recklinghausen als mitbeantragt. Die Leistungen werden übernommen, wenn entsprechende Bestätigungen und Kostennachweise vorgelegt werden.
Nachweise für die Lernförderung, für Ausflüge und Fahrten sowie für Schülerfahrtkosten können Sie bequem und sicher online einreichen. Dazu klicken Sie einfach auf den betreffenden Link:
- Nachweise für Lernförderung online einreichen
- Nachweise für Ausflüge und Fahrten online einreichen
- Nachweise für Schülerfahrtkosten online einreichen
Für Ausflüge und Fahrten sowie für die Lernförderung gibt es zudem Formulare zum Ausdrucken, die Sie auf dieser Seite unter "Downloads" finden.
Familien, die Hilfen zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, Hilfen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, wenden sich im Kreis Recklinghausen für die Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket an die Stadtverwaltung in ihrem Wohnort.
Eltern können sich mit allen Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket an die zuständigen Stellen in allen zehn Städten des Kreises Recklinghausen wenden. Die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner helfen bei allen Fragen gerne weiter und unterstützen Berechtigte dabei, die Leistungen in Anspruch zu nehmen. Die Ansprechpartner in den Städten finden Sie auf dieser Seite unter Kontakt.
In welcher Höhe werden Leistungen erbracht?
Zum Schulbedarf gehören zum Beispiel die Schultasche, Hefte, Stifte, Mal- und Zeichenmaterial oder Sportzeug. Die Hilfen für Schulkinder aus Familien, die Leistungen nach dem SGB II („Bürgergeld“) erhalten, werden pauschal anerkannt und anteilig zu Schuljahresbeginn zum 1. August sowie zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres zum 1. Februar ausgezahlt. Für Kinder, die vorzeitig eingeschult werden oder die älter als 15 Jahre sind, legen Eltern bitte eine Schulbescheinigung vor. Aktuell, Stand Januar 2023, beträgt die Unterstützung insgesamt 174 Euro im Jahr (ab 1.1.2024: 195 Euro). Für die folgenden Schuljahre wird der Betrag regelmäßig angepasst.
Schülerinnen und Schülern, die ihre nächstgelegene Schule bzw. eine Schule mit einem besonderen Profil nicht ohne Beförderungsmittel erreichen können, werden die notwendigen Schülerbeförderungskosten erstattet, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Reichen die Lernförderangebote einer Schule nicht aus, können Kosten für eine geeignete außerschulische Lernförderung des Kindes aus dem Bildungs- und Teilhabepaket übernommen werden. Dies ist vor allem möglich, wenn die kommende Versetzung gefährdet ist. Aber auch für einen insgesamt besseren Notendurchschnitt oder das Erreichen eines höheren Schulabschlusses ist die Unterstützung möglich.