Inhalt der Seite

Sozialer Arbeitsmarkt

keyvisual_web_900x600_669512756_retusche

Der Soziale Arbeitsmarkt bietet mit seinen beiden Instrumenten „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ und „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ individuelle Fördermöglichkeiten für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.

Das Ziel: Langzeitarbeitslose sollen auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß fassen. Arbeitgeber bekommen gleichzeitig die Möglichkeit, ihre Fachkräfte zu entlasten und ihren Personalbedarf zu decken. Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose Menschen einstellen, erhalten bis zu fünf Jahre einen Lohnkostenzuschuss zwischen 50 und 100 Prozent in Höhe des Mindest- oder Tariflohns.

Ein begleitendes Jobcoaching unterstützt jederzeit bei Problemen und aufkommenden Fragen. Der Jobcoach begleitet die Teilnehmenden in regelmäßigen Coachings bei ihrem Start in den neuen Job und berät sie mit dem Ziel, ihr Leistungsvermögen langfristig zu steigern. Der Jobcoach hilft dabei, das Beschäftigungsverhältnis zu stabilisieren und in möglichen Konfliktfällen zu vermitteln. Er sorgt dafür, dass betriebliche und soziale Anforderungen des Arbeitgebers erfüllt werden.

 

Teilhabe am Arbeitsmarkt

 

Das Förderinstrument nach § 16i SGB II bezuschusst Lohnkosten für sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit Personen, die mindestens sechs Jahre in den letzten sieben Jahren Leistungen nach dem SGB II bezogen haben und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren.

Förderung

Arbeitgeber erhalten für maximal fünf Jahre einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von 100 Prozent in den ersten beiden Jahren, im dritten Jahr 90 Prozent, im vierten 80 Prozent und im fünften 70 Prozent. Für erforderliche Weiterbildungen oder betriebliche Praktika gibt es Zuschüsse von bis zu 3.000 Euro je Förderfall.

Jobcoach

Das beschäftigungsbegleitende Jobcoaching wird für mindestens zwölf Monate finanziert. Bei Bedarf auch darüber hinaus.


Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

 

Um frühzeitig anzusetzen und lange Arbeitslosigkeit zu verhindern, wurde mit dem Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ eine weitere Fördermöglichkeit mit Lohnkostenzuschuss für Arbeitgeber geschaffen. Das Instrument nach §16e SGB II gilt zur Eingliederung von Leistungsberechtigten, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind.

Förderung

Arbeitgeber erhalten für 24 Monate einen Lohnkostenzuschuss. Im ersten Jahr in Höhe von 75 Prozent und im zweiten Jahr in Höhe von 50 Prozent. Eine Nachbeschäftigungspflicht besteht nicht.

Jobcoach

In den ersten sechs Monaten findet ein beschäftigungsbegleitendes Jobcoaching statt.

 

Unser Service

 

Wir möchten die bestmöglichen Bedingungen zur Förderung von Langzeitarbeitslosen schaffen. Das Team Sozialer Arbeitsmarkt unterstützt Arbeitgeber, die an den Fördermöglichkeiten des Sozialen Arbeitsmarktes interessiert sind. Das Team hilft bei der Antragsstellung und sorgt für eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben oder Informationen zum Sozialen Arbeitsmarkt benötigen, wenden Sie sich direkt an Arne von Röpenack (Teamleitung Sozialer Arbeitsmarkt, siehe Kontakt) oder an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Vermittlungsservice sowie in den Jobcenter-Bezirksstellen vor Ort, in Ihrer Stadt.